Wohngeldrechner
Nun, die Voraussetzungen für einen Wohngeldanspruch sind relativ simpel. Das Einkommen muss niedrig genug sein. Was als „niedrig genug“ gilt, unterscheidet sich jedoch sehr in den einzelnen Bundesländern und Orten. Der Grund dafür ist einfach, dass die Mieten in den unterschiedlichen Teilen Deutschlands auch sehr unterschiedlich sein können.
Bei einem Wohngeldrechner muss man aber auch einige Dinge angeben. Zuerst einmal zählt natürlich der Wohnort, die Anzahl der Haushaltsmitglieder und das Baujahr der Mietwohnung. Bei letzterem werden relativ grobe Zeiträume angegeben, damit abgeschätzt werden kann, wie gut die „Bauqualität“ bzw. Bausubstanz ist. Als Nächstes sind die Mietkosten an der Reihe. Dabei muss man die Kaltmiete und die Nebenkosten getrennt angeben. Außerdem müssen von den Nebenkosten auch noch die Heizkosten abgezogen werden. Grund dafür ist, dass man auch einen getrennten Heizkostenzuschuss beantragen kann. Was ebenfalls eine große Rolle spielt sind die Verdiener in der Familie. Jedes Einkommen muss bei einem Wohngeldrechner angegeben werden, damit man seinen ungefähren Wohngeldanspruch auch online berechnen kann.
Was man beim online berechnen bedenken muss ist, dass diese Werte alle nur ein Richtwert sind. Die genaue Summe für das Wohngeld bekommt man fast ausschließlich bei den jeweiligen Behörden. Grund dafür ist, dass es doch immer wieder besondere Situationen gibt, in denen sich der Anspruch auf Wohngeld erhöhen oder senken kann. Ein Online-Rechner alleine, reicht bei weitem nicht aus und ist auch gar nicht darauf ausgelegt, alle Besonderheiten zu erfassen. Wie die meisten anderen Online Rechner kann es deshalb auch beim Wohngeld nur Richtwerte geben. Alles in Allem kann man wohl sagen, dass man mitunter mit einem Harz IV Antrag besser gestellt ist, als mit einem Wohngeldantrag. Aber auch umgekehrt, kann es mal sinnvoller sein Wohngeld zu beantragen, anstatt Harz IV, weil man dann etwas mehr in der Tasche hat. Das Wohngeld selbst steht für alle Antragssteller offen, mit einer Ausnahme. Empfänger von HarzIV bekommen kein Wohngeld, weil die Wohnkosten im Harz IV Satz mit enthalten sind. Insgesamt ist das Wohngeld also für diejenigen gedacht, die zwar arbeiten, aber so wenig verdienen, dass sie davon kaum die Miete bezahlen können. Wer zwar mit seiner Arbeit die Miete bezahlen kann, aber an der Nachzahlung für die Heizkosten zu scheitern droht, kann einen Heizkostenzuschuss beantragen. Diesen Heizkostenzuschuss, kann man aber auch dann beantragen, wenn man Wohngeld bekommt.
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