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20.05.2012
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Nettolohnrechner

Nettolohnrechner

 

 

Den Nettolohnrechner, mit dem man sein Einkommen ausrechnen kann, was man nach den Steuern herausbekommt. Hat man aber verschiedene Einkommensarten, was heute sehr häufig vorkommt, so ist es kaum möglich einen so vielseitigen Nettolohnrechner zu finden, mit dem man das Netto auch wirklich online berechnen kann.

 

Die wichtigsten Rechenarten, die man für den Nettolohnrechner auf Papier braucht, sind die Grundrechenarten und das Prozentrechnen. Während man sicher niemandem „plus“, „minus“, „mal“ und „geteilt“ erklären muss, gibt es doch oft Probleme mit der Prozentrechnung, die man im Alltag nicht so oft braucht und die deshalb leicht etwas in Vergessenheit gerät. Deshalb gibt es hier noch mal einen kleinen Überblick über die Prozentrechnung im Allgemeinen.

 

 

1)       Bei der Prozentrechnung geht es um den Vergleich und die Berechnung von „realen“ Zahlen, für die man mit „Prozenteinheiten“ berechnen kann.

 

2)       Ein ganzer Kuchen mit 12 Stücken, ist eine Einheit. Möchte man ausrechnen, wie viel „Prozent“ ein Stück Kuchen vom ganzen Kuchen ist, muss man sich den Kuchen in Gedanken erst einmal in 100 Stücke schneiden. Der „Kuchen“ ist die „Größe“ von der man ausgeht Heißt also: 1 Kuchen = 100%, ein Stück = 8,33%. Prozent heißt also nicht mehr als X Teile von 100 Teilen.

 

3)       Übertragen auf den persönlichen Nettolohnrechner, kann das heißen, dass man für die Krankenkasse 15% bezahlen muss. Heißt: Hat man 100 Euro verdient, muss man davon 15 Euro an die Krankenkasse bezahlen und es bleiben nur noch 85 Euro übrig. Hier ist 1% = 1 Euro. Nimmt man dazu auch noch die Rentenversicherung, mit z.B.7,5% so bezahlt man für jede verdiente 100 Euro, 7,5 Euro an die Rentenversicherung. Dabei darf man die 7,5 Euro aber nicht von den 100 Euro abziehen, sondern muss sie von den 85 Euro bezahlen, die nach der Krankenversicherung übrig geblieben sind. Nach dem man also die Rentenversicherung bezahlt hat, bleiben nur noch 77,5 Euro übrig. Auf diese Weise, kann man auch seine Pflegeversicherung  und seine Arbeitslosenversicherung von den 100 Euro abziehen.

 

 

4)       Erst wenn dann noch etwas übrig bleibt, dann macht man sich an die Steuer für das Finanzamt. Wie hoch der „Prozentsatz“ ist, den jeder Einzelne zahlen muss, ist sehr unterschiedlich. Denn in Deutschland haben die Menschen immer noch einen „Freibetrag“, der ihnen als Minimum zum Leben zugestanden wird. Erst wenn nach Abzug der verschiedenen Versicherungen genug übrig bleibt, dass Steuern fällig werden, muss man auch Lohnsteuer zahlen.

 

5)       Das Wichtigste beim Prozentrechnen ist die Zahl, die für die 100% (100 Teile) steht. Daraus kann man die Zahl berechnen, die für 1% (1 Teil von 100 Teilen) steht. Das multipliziert man dann einfach mit der Prozentzahl, für die man die „Euroanzahl“ braucht.

6)       

·        100% = 1200 Euro

·        1% = 12 Euro

·        3,6 % = ???

·        12 x 3,6 = 43,2 Euro

 

 

 
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