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20.05.2012
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Kindesunterhalt Rechner

Kindesunterhalt Rechner

 

 

Zu den grundsätzlichen Dingen, die sich im Zusammenhang mit dem Kindesunterhalt geändert haben, ist die Tatsache, dass Kinder in Zukunft stärker beim Unterhalt berücksichtigt werden. Das geht auf Kosten der ehemaligen Partner/in, die bisher ebenfalls Unterhalt fordern konnte.

 

Hat man also Kinder mit mehreren Partnern, ist man zuallererst für den Kindesunterhalt verantwortlich. Erst wenn alle Kinder versorgt sind, haben die „Expartner“ bzw. die aktuellen Partner einen Versorgungsanspruch. Außerdem geht man in der neuen Gesetzgebung davon aus, dass eheliche und uneheliche Kinder nicht unterschiedlich behandelt werden dürfen, wenn es um den Unterhalt geht. Wie viel Unterhalt man für ein Kind zahlen muss, hängt davon ab, wie viel man verdient. Natürlich hat man auch einen gewissen Freibetrag und das Kindergeld, wird bei Minderjährigen zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in voller Höhe auf den Unterhaltsanspruch angerechnet, dennoch braucht man sich die Unterhaltspflicht nicht „auszurechnen“ sondern kann sie in der so genannten Düsseldorfer Tabelle nachschlagen.

 

 

Diese wird alle 2 Jahre neu berechnet, damit der Kindesunterhalt auch entsprechend der „Einkommensentwicklung“ mitwächst. Wer ein Netto-Einkommen bis 1500,- Euro hat, hat einen Freibetrag von 770,- bis 900,- Euro. Das restliche Nettoeinkommen muss für den Kindesunterhalt aufgebracht werden. Der Kindesunterhalt richtet sich aber nicht nur nach dem Einkommen des Elternteils sondern auch nach dem eigenen Alter. So haben Kinder bis 5 Jahre derzeit einen Anspruch auf einen Unterhalt von 279,- Euro, von 6 – 11 Jahren sind es 322,- Euro und ab 12 Jahren sind es 365,- Euro, die als Kinderunterhalt fällig werden. Lebt das Kind „klassisch“ bei der Mutter, die dafür auch noch das Kindergeld bekommt, reduziert sich der Kindesunterhalt genau um die Hälfte des Kindergeldes.

 

Für volljährige gelten andere Sätze, aber es kann auch der ganze Kindergeldbetrag davon abgezogen werden. Hat der Unterhaltspflichtige Elternteil ein Netto-Einkommen von 4701,- bis 5100,- Euro, so haben schon Kinder unter 5 Jahren einen Anspruch auf Unterhalt von 447,-. Liegt das Einkommen darüber, so ist der Unterhalt „verhandelbar“ und richtet sich nach den genaueren Umständen. Grundsätzlich braucht man also keinen online Rechner, um den Unterhalt für ein Kind zu berechnen. Man braucht sich nur in einer Tabelle umsehen, die man sich kostenlos von der entsprechenden Behörde herunterladen kann.

 

 

 
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