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20.05.2012
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Kinderzuschlag Rechner

Kinderzuschlag Rechner

 

 

Den Kinderzuschlag bekommt man nur in sehr wenigen Fällen, für seinen Lebensunterhalt. Familien die Kinder haben und einen Kinderzuschlag beantragen möchten, dürfen nicht mehr verdienen, als sie beim „Hartz4“ inklusive Kinderzuschlag bekommen würden.

 

Für jeden Euro, den man weniger verdient, kann man noch einen Kinderzuschlag beantragen. Verdienen die Eltern weniger als sie mit Hartz4 bekommen würden, lohnt sich ein Antrag auf einen Kinderzuschlag nicht und man kann sich noch ergänzendes Hartz4 beantragen, mit dem man mehr in der Tasche hätte, als nur mit dem „vollen“ Kinderzuschlag. Um das noch einmal zu verdeutlichen, kann man sagen, dass eine Familie mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern zusammen höchstens 1434,- Euro bekommen kann. Für jeden Euro, den die Eltern weniger verdienen, können Sie einen Kinderzuschlag bekommen.

 

 

Höchstens gibt es jedoch 140,- Euro pro Kind. Wenn unsere „Beispielfamilie“ also genau 1154,- Euro netto verdient, dann erhalten Sie den vollen Kinderzuschlag. Verdient die Familie weniger, so sollte man sich ergänzendes Hartz4 beantragen um den „Bedarf“ von 1434,- Euro für vier Personen zu bekommen. Also einen online Rechner braucht man nicht, um seinen Kinderzuschlag zu berechnen. Denn der lohnt sich nur in ziemlich wenigen Fällen. Der Kinderzuschlag ist zwar kein Hartz4, man muss jedoch auch bei diesem Antrag, die gleichen Voraussetzungen erfüllen, wie bei einem Hartz4 Antrag. Damit man jedoch auch wirklich genug zum Leben hat, kann man jedem Empfehlen sich auch mal bei der Behörde direkt zu informieren, welche Anträge nun am sinnvollsten sind.

 

Das es eine ziemlich lästige Angelegenheit werden kann ist klar, allerdings ist man beim Kinderzuschlag nicht ganz so in die „Arbeitsvermittlung“ eingespannt, wie ein Hartz4 Empfänger. Bezieht man tatsächlich nur den Kinderzuschlag muss man ihn seit dem 01.01.08 nur noch einmal beantragen und bekommt ihn, so lange wie das Kind noch ohne eigenes Einkommen im Haushalt lebt und sich die Einkünfte nicht ändern. Das auch hier gelegentlich die Einkünfte geprüft werden, ist klar. Allerdings braucht man seine Lohnbescheide nur dann monatlich an das Amt zu schicken, wenn das Einkommen schwankt.

 

 

 
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