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05.02.2012
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Gehaltsrechner

Gehaltsrechner


 

In der Regel versteht man unter dem Gehalt, ein regelmäßiges und gleich bleibendes Arbeitsentgelt, dass man jeden Monat bekommt. Wird man nach gearbeiteten Stunden oder mit „Provisionen“ bezahlt, so spricht man eher von Lohn. Bei gewöhnlichen Arbeitnehmern macht das aber keinen Unterschied für den Gehaltsrechner.

1)       Als Erstes rechnet man sich aus, was man im „Monat“ bzw. im Jahr, Brutto vom Arbeitgeber bekommt. Bei einem Monatsgehalt von 1200,- Euro wären das 14.400,- Euro im Jahr.

2)       Als Nächstes muss man recherchieren, wie hoch der persönliche Steuerfreibetrag ist. Auskunft darüber bekommt man einfach bei den Finanzämtern und Lohnsteuerhilfevereinen. Für eine allein stehende Person beträgt der Grundfreibetrag 7.664,- Euro im Jahr, was monatlich 638,67 Euro sind. Aber auch Freibeträge für Kinder, Werbung und Fahrtkosten, können diesen Grundfreibetrag erhöhen. Gerade Freibeträge für Werbung, Altersvorsorge u.ä. werden von den Finanzämtern auch schon automatisch berücksichtigt.

3)      Dannach muss man sich die „Prozentsätze“ heraussuchen, die man für Sozialversicherungen bezahlen muss. Also Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung. !!!Achtung!!! Soli-Zuschlag und Kirchensteuer, werden an der „Lohnsteuer“ bemessen, falls man diese überhaupt zahlen muss.

4)       Zur Berechnung der Sozialversicherungen rechnet man:


Bruttogehalt: 100 = 1% (Hier 12,- Euro) Dieses 1% multipliziert man mit dem jeweiligen Satz für die Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und die Krankenversicherung. Bsp.: 14,5 x 1% = 14,5% (Hier 174,- Euro) Krankenversicherung. Da ein Arbeitnehmer immer auch die Hälfte der Sozialversicherungen bezahlt teilt man die 14,5% noch mal durch 2 zu 7,25%. Bsp.: 7,25 (%) x 12 (12 Euro = 1%) = 87 (Euro)

5)      Diese 87 für die Krankenversicherung zieht man dann von den 1200,- Euro ab. Das Gleiche wiederholt man auch noch mit der Arbeitslosenversicherung, der Rentenversicherung etc.

6)      Hat man nach Abzug dieser Sozialversicherungen noch so viel „Netto“ im Portemonnaie, das der persönliche Freibetrag überschritten wird, muss man Lohnsteuer zahlen. Allerdings gilt dann nicht der gesamte Bruttolohn als Grundlage für die Steuerberechnung, sondern nur der Betrag, der den persönlichen Freibetrag übersteigt.

 

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