Erziehungsgeldrechner
Vor dem 01.01.2007 braucht man keinen Erziehungsgeldrechner, da man lediglich eine Unterstützung von 300,- bzw. 438,- Euro pro Monat beantragen konnte. Heute ist es jedoch ganz anders. Für berufstätige Eltern gilt, dass sie 67% vom letzten Monatslohn als Elterngeld beantragen können. Verdient man also z.B. 1200,- Euro Netto im Monat kann man ein Elterngeld von 804,- Euro erwarten. Man braucht also keinen „Erziehungsgeldrechner“ sondern nur etwas Prozentrechnung. Die Formel dafür sieht etwa so aus: 
Natürlich gibt es auch hier gewisse Grenzen, so kann man zum Beispiel höchstens 1800,- Euro an Erziehungsgeld bekommen, allerdings müsste man für so ein hohes Erziehungsgeld schon ein Nettoeinkommen von fast 2700,- Euro haben. Die gegenteilige Ausnahme sind natürlich die „Geringverdiener“ die weniger als 1000,- Euro Netto pro Monat verdienen. Diese erhalten einen „höheren“ Anteil ihres bisherigen Nettoverdienstes. Das Minimum sind jedoch 300,- Euro, die man auch als HarzIV Empfänger bekommt und das nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet werden kann. Die Erziehungsgeldrechner in der Politik stehen jedoch sehr in der Kritik.
Der Grund dafür ist einfach, dass vor allem Geringverdiener zusätzlich noch zu oft auf Sozialleistungen angewiesen sind, wenn sie die Elternzeit in Anspruch nehmen. Außerdem erhalten Sie wesentlich weniger „Elterngeld“ als es vorher das Erziehungsgeld war. In der Vergangenheit, bekam man das „Minimum“ von 300,- Euro über 2 Jahre, was jetzt jedoch wesentlich kürzer, nämlich nur höchstens 14 Monate gezahlt wird. Dadurch erhalten „Geringverdiener“ bzw. Harz4 Empfänger bis zu 3000,- weniger als vorher. Was jedoch als ein „Vorteil“ des neuen Elterngeldes gilt, ist die „Teilung“ der Elternzeit, mit der sich auch Väter stärker in der häuslichen Betreuung von Kindern beteiligen sollen. Denn es ist ein fester Bestandteil in diesem Elterngeld, dass man nur über 14 Monate beziehen darf, wenn der „nicht erziehende“ Partner mindestens 2 Monate die Betreuung des Kindes übernimmt. Beteiligt sich der Partner nicht, so kann auch das Elterngeld gekürzt werden.
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