Einkommensteuer Rechner
Wie bei der Lohnsteuer auch, gibt es in der Einkommenssteuer den Grundfreibetrag von 7664,- Euro. Anders als bei der Lohnsteuer ist es dabei völlig egal, ob man das Geld aus einem Job, aus einer Vermietung oder einer selbstständigen Tätigkeit eingenommen hat. Fällig wird die Einkommenssteuer für alle, die ihr Einkommen nicht nur aus einem festen und sozialpflichtigen Job beziehen. Die Steuersätze, die man zahlen muss, liegen dabei, bei mindestens 15%. Als Grundlage wird die Summe genommen, die über dem persönlichen Freibetrag liegt. Also, wenn man 12000,- Euro im Jahr verdient hat und nur Anspruch auf den Grundfreibetrag von 7664,- Euro hat, dann bezahlt man natürlich nicht für die ganzen 12000,- Euro, eine Einkommenssteuer. Erst zieht man davon seinen Grundfreibetrag ab. Hier wären das 4336,- Euro, die man über dem Grundfreibetrag verdient hat. An Einkommenssteuer muss man dann nur die 15% von den 4336,- Euro bezahlen.
- 100% = 4336,- Euro
- 1% = 43,36 Euro
- 15% = 650,40 Euro
Für das Jahr, in dem man also 12000,- Euro verdient hat muss man dann 650,40 Euro an Einkommenssteuer bezahlen. Natürlich gibt es noch weitere Freibeträge, mit denen man den „Steuerpflichtigen“ Anteil seines Einkommens senken kann. Gerade wenn es um die eigene Altersvorsorge, Kinderfreibeträge, Sonderausgaben und Werbungskosten geht, gibt es meist zwar auch Höchstbeträge. Trotzdem sind die Pauschalen, die man dabei hat, relativ hoch und man muss bei einem Jahreseinkommen von 12000,- Euro sicher keine Einkommenssteuer zahlen. Für einen ersten „Überblick“ kann man sicher auch die gängigen Lohnrechner verwenden, allerdings ist das unzureichend und kann zu groben Fehlern führen. Je nach Brutto, unterscheidet sich der Steuersatz natürlich auch. Wer mehr als ca. 52000,- Euro im Jahr verdient, zahlt einen Spitzensteuersatz von 43% auf das Einkommen, das nach Abzug der Freibeträge bleibt. Die so genannte „Reichensteuer“, kommt erst ab einem Jahreseinkommen von 250001,- Euro zustande und beträgt dann (aktuell) 45%.
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