Bafög Rechner
Wer sich Bafög beantragen möchte, kann sich aber auch hier nur einen groben Überblick mit einem Rechner verschaffen. Denn die „Regelungen“ für das Bafög sind fast umständlicher als für das Hartz4. Wie viel Bafög man bekommt hängt davon ab, ob man noch bei seinen Eltern wohnt, ob man selbst verdient und wie viel die Eltern verdienen. Dazu kommen noch Kosten für Krankenversicherung (falls nicht Familienversichert) Schulgebühren u.ä. Auf eines muss man dabei achten! Die neuen Studiengebühren an den Hochschulen gelten nicht als „Schulgebühren“ und werden bei der BAföG-Berechnung nicht berücksichtigt. Eine andere Herausforderung ist das „elternunabhängige“ Bafög für Studenten, das es nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen gibt. Dazu gehört unter anderem, mindestens 5 Jahre gearbeitet hat oder eine abgeschlossene Ausbildung und 3 Berufsjahre (insgesamt 6 Jahre)hat.
Was noch erschwerend dazu kommt, ist die „Obergrenze“ für das „förderungswürdige“ Alter. Heißt, wenn man zum Beginn der Ausbildung 30 Jahre ist, so kann man sich in der Regel seinen Antrag sparen, weil man dann kein Bafög mehr bekommt. Das so genannte „Meister-Bafög“ ist da etwas anderes, aber auch ein Teil vom Bafög. Insgesamt ist es für „normale“ Studierende oder Schüler ziemlich schwierig überhaupt nachzuvollziehen, wann es Bafög gibt und wann nicht. Eine grundlegende „Voraussetzung“ für jede Art von Bafög ist allerdings, dass es sich um eine „schulische“ Aus- bzw. Weiterbildung handelt, damit man diese Förderung beantragen kann. Wer eine betriebliche Ausbildung macht, ist eine andere Förderung möglich, die mit dem Bafög nichts zu tun hat und als BAB (Berufs-Ausbildungs-Beihilfe) etwas in Vergessenheit geraten scheint. Beantragen muss man diese Beihilfe bei der Arbeitsagentur und bekommt sie nur unter ähnlich „scharfen“ Voraussetzungen, wie bei Hartz4. Die Eltern haben gemeinsam einen Freibetrag von ca. 1950,- Euro. Liegen Sie darüber müssen sie mit ihrem Einkommen zum Unterhalt eines Auszubildenden beitragen. Außerdem gibt es das BAB nur, wenn man nicht weiterhin bei seinen Eltern wohnen kann und deshalb in eine WG bzw. eigene Wohnung ziehen muss. Als Faustregel gilt dabei: Muss man länger als 2 Stunden zur „Arbeit“ fahren, so gilt eine auswärtige Unterbringung als Notwendig.
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