Arbeitslosengeldrechner
In einem Arbeitslosengeldrechner, kann man berechnen wie viel man als Unterstützung bekommt, wenn man seinen Job verliert. Grundsätzlich bekommt man nur dann Arbeitslosengeld, wenn man auch mindestens 1 Jahr lang voll gearbeitet hat und keine Sozialleistungen bekommen hat. Dann hat man für 6 Monate einen Anspruch, auf Arbeitslosengeld, wenn man die Arbeitslosigkeit nicht „selbst herbeigeführt“ hat. Sprich, man wurde z.B. aus betrieblichen Gründen gefeuert und hat nicht gekündigt hat, oder wegen „Fehlverhaltens“ gekündigt wurde. Grob berechnen kann man sich sein Arbeitslosengeld aber auch ganz einfach selbst. 
Also in diesem Beispiel haben wir einen Arbeitslosen Single ohne Kinder, der vorher netto 1100 Euro verdient hat. Der Leistungsanteil hier beträgt 60% vom durchschnittlichen Nettogehalt. Hat ein Antragssteller Kinder, so erhöht sich der Leistungsanteil auf 67% vom durchschnittlichen Nettogehalt. Insgesamt ist das eine „einfache“ Rechnung, bei der sich die Behörden jedoch „mehr“ Arbeit machen.
Bei der Behörde sieht die Berechnung etwa so aus: 1) Das gesamte Bruttogehalt des letzten Jahres wird ausgerechnet und durch 365 (Tage) geteilt. Daraus ergibt sich ein Tagessatz, der als Grundlage für die weitere Berechnung gilt und als „tägliches Bemessungsentgelt“ bezeichnet wird. 2) Im zweiten Schritt, werden von diesem „Brutto-Tagessatz“ 21% für die „Sozialleistungen“ abgezogen. Dieser Betrag wird pauschal abgezogen, ob man nun so viel bezahlt hat oder nicht. Dazu noch die Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag. Das Ergebnis dieser Abzüge ist das, was die „Behörde“ als Leistungsentgelt anerkennt und als 100% des täglichen Netto-Einkommens gewertet wird. 3) Bei Kinderlosen werden dann noch die 60% ( mit Kindern 67%) vom täglichen „Netto-Einkommen“ berechnet, die mit 30 multipliziert werden. Daraus ergibt sich dann das monatliche Arbeitslosengeld. Der Behörde ist es relativ egal, dass dabei auch mal ein Tagessatz „unterschlagen“ wird, denn für das Arbeitslosengeld, hat jeder Monat im Jahr nur 30 Tage. Gerade bei Geringverdienern kommt es dann aber oft vor, dass noch zusätzlich Wohngeld oder Hart4 beantragt werden muss, weil das Arbeitslosengeld niedriger ausfällt, als „Harz4“.
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