Allgemeiner Abfindung Rechner
Wenn es um eine Abfindung, für den Verlust einer Arbeitsstelle geht, so ist dass für einen Otto Normalverbraucher sicher nie ein besonderes Vergnügen. Dennoch kommt es häufig vor, dass es nötig erscheint, sich bei einer Einigung auf eine Abfindung einzulassen, als ohne eine Entschädigung aus dem Unternehmen geschickt zu werden und dann auch gleich auf staatliche Hilfe angewiesen zu sein. Sicher gibt es den einen oder anderen Rechner, mit dem man die Abfindung online berechnen kann. Allerdings ist hier die „grundsätzliche“ Berechnung so simpel, dass man dass nun wirklich nicht braucht. 1) Wie viel hat man im letzten Jahr, durchschnittlich im Monat verdient? Dabei addiert man einfach alle Netto-Monatslöhne und das Weihnachts- bzw. Urlaubsgeld und teilt die gesamte Summe durch 12. Dann hat man den durchschnittlichen Monatslohn inklusive aller zusätzlichen Leistungen. 2) Diesen durchschnittlichen Monatslohn halbiert man dann. 3) Die Hälfte dieses Monatslohns multipliziert man mit der Anzahl der Jahre, die man in dem Betrieb war. Bsp.: Hat man durchschnittlich 1200,- im Monat verdient und 3 Jahre in einem Betrieb gearbeitet, dann bekommt man 3 x 600,- Euro = 1800,- Euro als Abfindung. In so einem Fall wird auch der beste Rechner nicht viel Nützen, denn so ein Ausscheiden, aus einem Betrieb, würde jeden zum Hungern treiben. Der Grund dafür ist einfach, dass man bei einem „freiwilligen“ Ausscheiden aus einem Betrieb, für 3 Monate vom Arbeitslosengeld gesperrt wird. Bekommt man also eine Abfindung, so muss man damit mindestens diese 3 Monate auskommen. Ist die eigene Abfindung so niedrig, so ist es sicher „gesünder“ darauf zu „warten“ dass der Chef eine Kündigung schickt. Nur so kann man eine finanzielle Lücke für mehrere Monate vermeiden.
Für langjährige Mitarbeiter, kann sich eine Abfindung aber schon einmal deutlich lohnen. Grundsätzlich gilt aber, dass eine Abfindung keine Zahlung ist, auf die man einen Anspruch hat. Deshalb können hier auch nur ein allgemeiner Richtwert angegeben werden. Bietet ein Chef eine „fixe“ Summe, als Abfindung an, kann man mit einer „Rückwärtsrechnung“ ausrechnen, für wie viele Jahre, der „halbe Monatslohn“ herauskommt, denn sicher wird auch hier der eine oder andere Chef versuchen zu sparen. Will man sich tatsächlich mit einem Arbeitgeber wg. einer Abfindung streiten, so ist unbedingt ein guter Anwalt zu empfehlen. Ein allgemeiner Rechner für die Abfindung, kann dabei nur ein Einstig, aber keine Hilfe sein.
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