Abfindungsrechner
Eine Abfindung ist in ihrem Grundsatz eine einmalige Geldzahlung bzw. Leistung, um einen „Rechtsanspruch“ abzugelten. Das heißt also, wenn man einen „profitablen“ Vertrag, wie einen Arbeitsvertrag hat, dann gibt es in der Regel auch eine „Kündigungsfrist“. Bei einem befristeten Vertrag für drei Jahre, kann es ja mal sein, dass ein Arbeitnehmer schon nach einem Jahr „gehen“ soll. Dann müssen die Arbeitgeber, den jeweiligen Arbeitnehmer dafür entschädigen, dass ihm 2 Jahre verloren gehen, in denen er ein „sicheres“ Einkommen hätte. Wie einfach es für den einzelnen Arbeiter ist, einen neuen Job zu finden, spielt dabei keine Rolle. Die Berechnung einer Abfindung kann natürlich wesentlich komplizierter werden, wenn es noch weitere Arbeitnehmervereine gibt, die in die Verträge eingebunden sind. Spätestens wenn der Arbeitgeber eine „Arbeitsplatzgarantie“ gegeben hat und man Mitglied in einer Gewerkschaft ist, wird es sicher viele Möglichkeiten geben, zu erfahren, wie hoch eine angemessene Abfindung ist. Genaue Zahlen und Berechnungen lassen sich hier nicht nennen, denn es wird relativ frei darüber verhandelt. Bei einer „vorzeitigen“ Kündigung, ist die Basis der Verhandlungen meist der letzte „Monatslohn“, den man für die Abfindung verdoppelt oder auch mal verdreifacht. Grundsätzlich gilt, dass man für jedes Jahr, das man beim Arbeitgeber gearbeitet hat, einen halben Monatslohn als Abfindung gilt. Trotzdem hängt sehr viel davon ab, wie gut der eigene Anwalt ist und wie gut dieser mit dem „ehemaligen“ Arbeitgeber verhandeln kann. Was man bei jeder Abfindung nicht vergessen darf, ist die schlichte Tatsache, dass man auch dafür eine Lohnsteuer zahlen muss. In einem entsprechenden Abfindungsrechner, kann man online berechnen, wie viel Lohnsteuer, man dafür zahlen muss. Die Freibeträge sind allerdings vergleichsweise hoch und man muss keine Sozialversicherungsbeiträge davon zahlen. Das deutsche Steuerrecht, das für die Besteuerung einer Abfindung zugrunde gelegt wird, ist jedoch sehr kompliziert und richten sich vor allem nach der Art und dem Grund der Abfindung. Nach deutschem Recht versteht man nicht nur die Abfindung eines Arbeitgebers, als Abfindung. Auch eine Weisenrente oder eine „Entschädigung“ kann als Abfindung gelten. Hier gelten oft auch andere Besteuerungsregeln, als bei einem Abfindungsrechner für einen „verlorenen“ Job. Diese kann man jedoch ganz einfach und häufig online berechnen.
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